Einstufung von Zweitwagen |
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Ersteinstufung eines Zweitwagens Wenn Sie bereits einen Wagen versichert haben und jetzt einen zweiten neu anmelden möchten, würde dieser grundsätzlich in der Schadenfreiheitsklasse/ SF-Klasse 0 mit ca. 240 % des Grundbeitrags eingestuft, was in den ersten Jahren sehr teuer wäre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der zweite Wagen in eine wesentlich günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Am vorteilhaftesten erscheint auf den ersten Blick die so genannte Partnerregelung. Hier bekommt der Zweitwagen im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Man sollte jedoch genau nachrechnen, ehe man sich für diese Variante entscheidet (wenn es überhaupt möglich ist), denn oft werden die sonst üblichen Nachlässe (z.B. für Garagen, geringe Fahrleistungen oder ähnlich) nicht gewährt. Die Einstufung kann dadurch teurer werden, als bei einer normalen Zweitwagen-Einstufung. Weiterhin muss meist der Erstwagen auch bei dieser Gesellschaft versichert werden. Hier lauert die zweite Prämienfalle, wenn man verpflichtet ist bei seiner bisherigen teuren Versicherung zu bleiben. Unser KFZ Vergleichsrechner berechnet nach Ihren Angaben automatisch die vorteilhafteste Zweitwagen- Einstufung für jede Gesellschaft. So kann zum Beispiel je nach Tarif eine Einstufung mit SF 1/2 (Haftpflicht und falls gewünscht Vollkasko 115 - 140 % des Grundbeitrags anstelle der oben dargestellten teuren Prozent) oder eine besondere Einstufung mit zum Beispiel SF 3 (Haftpflicht und Vollkasko 70 - 80 %) berücksichtigt werden. Kriterien, die eine günstige Zweitwageneinstufung beeinflussen
Beantworten Sie einfach die Fragen im Vergleich und es werden automatisch die Versicherungen mit vorteilhaften Regelungen angezeigt: |
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