Einstufung von Zweitwagen

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Ersteinstufung eines Zweitwagens im AXA Tarif
 
Wenn Sie bereits einen Wagen versichert haben und jetzt einen zweiten neu anmelden möchten, würde dieser grundsätzlich in der Schadenfreiheitsklasse/ SF-Klasse 0 mit 240% des Grundbeitrags eingestuft, was in den ersten Jahren sehr teuer wäre.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der zweite Wagen in eine wesentlich günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

Am günstigsten scheint auf den ersten Blick die so genannte Partnerregelung. Hier bekommt der Zweitwagen im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Man sollte jedoch genau nachrechnen, ehe man sich für diese Variante entscheidet (wenn es überhaupt möglich ist), denn oft werden die sonst üblichen Nachlässe (z.B. für Garagen, geringe Fahrleistungen o.ä.) nicht gewährt. Die Einstufung kann dadurch teurer werden, als bei einer normalen Zweitwagen Einstufung. Weiterhin muss meist der Erstwagen auch bei dieser Gesellschaft versichert werden. Hier lauert die zweite Prämienfalle, wenn man bei seiner bisherigen teuren Versicherung bleiben muss.

Wir bieten Ihnen die normale Zweitwagen Einstufung mit SF 1/2 (Haftpflicht 115% und Vollkasko 115%) und die besondere Zweitwagen Einstufung mit SF 3 (Haftpflicht 70%, Vollkasko 75%). Dabei wird der sehr günstige Tarif mit allen Nachlässen berücksichtigt.

Einstufung SF 1/2 (Haftpflicht 115%, Vollkasko 115%)
 

Ein Vertrag kann in die Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden wenn

  1. der Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug versichert hat, das mindestens eine Schadenfreiheitsklasse von null hat, oder
  2. der Versicherungsnehmer mindestens drei Jahre den Führerschein besitzt, oder
  3. das Fahrzeug auf den Partner zugelassen wird und dieser bereits einen Wagen mit mindestens SF 0 versichert hat und seit einem Jahr den Führerschein besitzt.
Eine Halterabweichung (Fahrzeughalter ist nicht Versicherungsnehmer) ist möglich.

Einstufung SF 3 (Haftpflicht 70%, Vollkasko 75%)
 

Ein Vertrag kann in die noch günstigere Schadensfreiheitsklasse 3 eingestuft werden wenn

  1. der erste Wagen bei einer Versicherung der AXA-Gruppe versichert ist, und
  2. das Erstfahrzeug mindestens SF 3 hat, und
  3. beide Fahrzeuge nur von dem Versicherungsnehmer und dessen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner genutzt werden und diese beiden mindestens 25 Jahre alt sind, und
  4. der Zweitwagen im Jahr nicht mehr als 25.000 km gefahren wird.
  5. Der Führerschein ein Jahr lang besteht.



 


   
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