Ersteinstufung von Fahranfängern


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Ersteinstufung von Fahrzeugen und Fahranfängern
 
Lassen Sie erstmals ein Fahrzeug oder einen Zweitwagen zu, kommt der Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung eine besondere Bedeutung zu. Je niedriger die Schadenfreiheitsklasse, desto teurer der Beitrag. Fahranfänger starten in der Regel bei "SF 0", was bei den meisten Versicherungen 240% des Grundbeitrags entspricht.

Unsere online KFZ Angebote können deutlich günstigere Einstufung bieten. Sie zahlen dadurch wesentlich geringere Beiträge. Es kommt dabei vor allem darauf an, wie lange der Versicherungsnehmer einen Führerschein besitzt:

   Klasse  Haftpflicht und Vollkasko
Fahranfänger grundsätzlich SF 0 ca. 240%
Erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges und die erfolgreiche Führerscheinprüfung ist mindestens 3 Jahre her ("Führerscheinregelung") SF 1/2 bis SF 3 140% bis 70%

Ist eine Zweitwagenregelung zum Beispiel über den Partner oder die Eltern möglich, kann diese günstiger sein. Die Einstufung von Zweitwagen haben wir auf einer Extra-Seite ausführlich dargestellt.

Idealerweise können Sie sich die Rabatte eines Fahrzeugs übertragen lassen, das Sie ständig gefahren sind, aber das nicht auf Sie zugelassen war (wie zum Beispiel ein Fahrzeug der Eltern). In diesem Fall müssen Ihnen die Rabatte unwiderruflich überlassen werden und entfallen bei der abtretenden Person. Sie können außerdem nur so viele schadenfreie Jahre übertragen bekommen, wie Sie selbst erfahren haben. Soll zum Beispiel ein Vertrag mit SF 16 übertragen werden, Sie haben jedoch erst seit 8 Jahren einen Führerschein und fahren seit dem 'auf diesem Vertrag/ Rabatt', kann 'nur' SF 8 übertragen werden.

Unser Vergleich ermittelt automatisch nach Ihren Angaben die vorteilhafteste Regelung, die jeder KFZ-Versicherer anbietet.

   
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